Ratgeber

Halteverbotsschilder richtig aufstellen

Die schönste Genehmigung bringt nichts, wenn die Schilder zu spät oder falsch stehen. Als Faustregel gelten drei volle Tage vorher, in Mülheim sogar 96 Stunden. Worauf Sie sonst noch achten sollten, haben wir hier zusammengetragen.

Aktualisiert am 20.10.2026 · Einfach Halteverbot

Die Regeln in Zahlen

Vorlauf, bevor auf Kosten des Halters abgeschleppt werden darf
3 volle Tage
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2018 – 3 C 25.16
so früh müssen die Schilder in Mülheim stehen
96 Stunden
Quelle: Stadt Mülheim an der Ruhr: Temporäre Halteverbotszone beantragen
Abschleppkosten im Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht, plus 62 € Gebühr
176,98 €
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2018 – 3 C 25.16
Bußgeld für Falschparker im Halteverbot, ab einer Stunde 40 €
25 €
Quelle: ADAC: Halteverbot – Unterschiede, Regeln und Bußgelder

Woher die 72-Stunden-Regel kommt

Dahinter steckt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2018 (Az. 3 C 25.16). Der Fall spielte 2013 in Düsseldorf: Eine Frau hatte ihr Auto ganz normal geparkt und war in den Urlaub geflogen. Am nächsten Morgen standen mobile Halteverbotsschilder für einen Umzug in der Straße. Am ersten Tag des Halteverbots, keine drei vollen Tage später, wurde ihr Auto abgeschleppt. Die Rechnung: 176,98 € fürs Abschleppen und 62 € Gebühr.

Das Gericht gab ihr recht. Wer korrekt geparkt hat, muss die Kosten erst tragen, wenn die Schilder mindestens drei volle Tage standen. Auf Kosten des Halters abgeschleppt werden darf also frühestens am vierten Tag nach dem Aufstellen. Daraus ist die Faustregel „72 Stunden“ geworden.

Achtung, es zählen volle Tage. Stehen die Schilder ab Dienstagmittag, zählen Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Ein Halteverbot für Samstag ist dann rechtzeitig, eines für Freitag nicht.

Fristen in Mülheim, Duisburg und Oberhausen

Mülheim an der RuhrDuisburgOberhausen
Schilder stehenspätestens 96 Stunden vor dem Terminmindestens drei volle Tage vorherdrei volle Tage vorher
Wer stellt auf?Die Stadt verlangt, dass eine Verkehrsfachfirma die Schilder aufstellt.Für die Schilder sorgt der Antragsteller selbst, die Kosten trägt er auch.Der Antragsteller darf selbst aufstellen und protokolliert das Aufstellen mit Fotos.

Checkliste fürs Aufstellen

  1. Lesen Sie die Genehmigung genau. Dort steht, wo die Zone beginnt und endet und welche Zusatzzeichen dazugehören.
  2. Stellen Sie ein Schild an den Anfang und eines ans Ende. Der Pfeil zur Fahrbahn markiert den Anfang, der Pfeil von der Fahrbahn weg das Ende. Mehr zu den Pfeilen unter Halteverbotsschilder erklärt.
  3. Prüfen Sie die Zusatzzeichen. Datum und Uhrzeit müssen gut lesbar sein und genau zur Genehmigung passen.
  4. Stellen Sie die Schilder standfest auf die Fußplatten, sodass sie Wind aushalten und Fußgänger trotzdem vorbeikommen.
  5. Machen Sie Fotos von beiden Schildern mit Datum und Uhrzeit und notieren Sie die Kennzeichen aller Autos, die schon in der Zone stehen.
  6. Schauen Sie zwischendurch nach. Ein umgefallenes oder verdrehtes Schild macht Ärger, wenn am Termin abgeschleppt werden soll.
  7. Bauen Sie nach dem Termin ab. In Mülheim steht ausdrücklich in den Vorgaben, dass die Schilder danach unwirksam gemacht werden müssen.

Wenn Sie bei uns buchen, laden Sie Fotos und Aufstellprotokoll direkt auf Ihrer Buchungsseite hoch. Dann ist alles an einem Ort, falls es doch Diskussionen gibt.

Selbst aufstellen oder aufstellen lassen?

In Duisburg und Oberhausen können Sie selbst aufstellen. Das Set passt zerlegt in jeden Kofferraum, Schilder, Rohre und Fußplatten werden einfach zusammengesteckt. Oberhausen gibt dabei Höhe und Abstand genau vor, die Details stehen auf unserer Seite Halteverbot in Oberhausen. In Mülheim schreibt die Stadt eine Verkehrsfachfirma vor. Das sind wir: Mit „Lieferung & Aufstellung“ für 49 € stellen wir die Schilder für Sie auf und achten auf die Frist.

Ohne Genehmigung geht es nicht

Schilder aus dem Baumarkt oder aus dem Netz einfach selbst aufzustellen, ist verlockend, bringt aber nichts. Ohne Anordnung der Straßenverkehrsbehörde ist so ein Halteverbot unwirksam. Niemand muss sich daran halten, und kein Ordnungsamt lässt deswegen abschleppen. Wie der Antrag funktioniert, steht im Ratgeber Halteverbot für den Umzug.

Wenn trotzdem jemand parkt

Kommt leider vor. Rufen Sie das Ordnungsamt oder die Polizei und zeigen Sie Genehmigung und Fotos. Standen die Schilder rechtzeitig, darf das Auto abgeschleppt werden, und die Kosten trägt der Halter. Ein Bußgeld bekommt er obendrein: 25 €, ab einer Stunde 40 €.

Halteverbotsschild Zeichen 283 mit Pfeil zur Fahrbahn und Zusatzzeichen „26.04. 9–13 h“
So sieht der Anfang einer Zone aus: Zeichen 283 mit Pfeil zur Fahrbahn und gedrucktem Zusatzzeichen für Datum und Uhrzeit.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Wie lange vorher muss ein Halteverbot stehen?

Nach dem Bundesverwaltungsgericht drei volle Tage, sonst darf ein Falschparker nicht auf seine Kosten abgeschleppt werden. Manche Städte verlangen mehr, Mülheim zum Beispiel 96 Stunden.

Zählt der Tag, an dem ich aufstelle, schon mit?

Nein, es zählen nur volle Tage. Stehen die Schilder ab Dienstagmittag, zählen Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Ein Halteverbot für Samstag ist dann rechtzeitig, eines für Freitag nicht.

Darf ich ein Halteverbot ohne Genehmigung aufstellen?

Nein. Schilder ohne Anordnung der Straßenverkehrsbehörde sind unwirksam. Niemand muss sich daran halten, und abgeschleppt wird deswegen auch nicht.

Darf ich die Schilder selbst aufstellen?

Kommt auf die Stadt an. In Duisburg und Oberhausen kümmert sich der Antragsteller selbst um die Schilder, Oberhausen verlangt dazu ein Fotoprotokoll. Mülheim verlangt dagegen, dass eine Verkehrsfachfirma aufstellt. Wir sind eine und übernehmen das für Sie.

Wie viele Schilder brauche ich?

Für eine normale Zone zwei: eines für den Anfang, eines für das Ende. Genau die stecken in unserem Set. Bei einer sehr langen Zone oder auf beiden Straßenseiten brauchen Sie mehr.

Wie dokumentiere ich das Aufstellen richtig?

Fotografieren Sie beide Schilder so, dass Datum und Uhrzeit erkennbar sind, und notieren Sie die Kennzeichen der Autos, die schon in der Zone stehen. Bei einer Buchung bei uns laden Sie alles auf Ihrer Buchungsseite hoch.

Was mache ich, wenn trotzdem jemand in der Zone parkt?

Rufen Sie das Ordnungsamt oder die Polizei und zeigen Sie Genehmigung und Fotos. Daraus muss hervorgehen, wann die Schilder standen und welche Autos schon vorher da waren.

Gilt das Halteverbot auch für Autos, die schon vorher dort standen?

Ja, wenn die Schilder rechtzeitig standen. Genau dafür gibt es die Vorlaufzeit: Wer korrekt geparkt hat, soll drei volle Tage Zeit haben, die Schilder zu bemerken.

Platz vor der Tür sichern

Adresse eingeben, Zeitraum wählen, bezahlen – in wenigen Minuten erledigt.

Jetzt Halteverbot buchen