Ratgeber

Ratgeber Halteverbot

Wann muss der Antrag raus, wie früh müssen die Schilder stehen, und was kostet das alles? Die Antworten finden Sie hier, mit echten Zahlen und den Quellen dazu.

Aktualisiert am 20.10.2026 · Einfach Halteverbot

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Brauche ich für ein Halteverbot eine Genehmigung?

Ja. Ein Halteverbot auf der Straße muss die Straßenverkehrsbehörde der Stadt anordnen. Selbst aufgestellte Schilder ohne Genehmigung sind unwirksam.

Wie lange vorher muss ich ein Halteverbot beantragen?

Das regelt jede Stadt selbst. In Mülheim nach Möglichkeit 14 Tage vorher, in Duisburg mindestens 10 Tage vorher, in Oberhausen derzeit 21 Tage vorher. Mit drei Wochen Vorlauf sind Sie überall auf der sicheren Seite.

Wie lange vorher müssen die Schilder stehen?

In der Regel 3 volle Tage, so hat es das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Mülheim verlangt sogar 96 Stunden.

Was kostet ein Halteverbot?

Bei uns ab 49 € für 7 Tage. Stellen wir den Antrag, ist die Gebühr der Stadt im Preis von 40 € schon enthalten. Beantragen Sie selbst, zahlen Sie die Gebühr direkt an die Stadt: 40 € in Mülheim, ab 35 € in Duisburg, 20 € in Oberhausen.

Darf ich die Schilder selbst aufstellen?

In Duisburg und Oberhausen ja, dort kümmert sich der Antragsteller selbst um die Schilder. In Mülheim muss laut Stadt eine Verkehrsfachfirma aufstellen. Das übernehmen wir, wir sind eine.

Was ist der Unterschied zwischen eingeschränktem und absolutem Halteverbot?

Im absoluten Halteverbot ist jedes Halten verboten. Im eingeschränkten dürfen Sie bis zu 3 Minuten halten, zum Be- und Entladen auch länger.

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